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Große Erfolge für Infrastruktur im Landkreis Regen: Antwort auf offenen Brief von "Zukunft Viechtach"

Mit einem offenen Brief hat sich die Initiative "Zukunft Viechtach" kürzlich wegen der Ausbaupläne der Bundesstraße 85 bei Viechtach an das Staatliche Bauamt Passau und an Behördenleiter Robert Wufka gewandt. Auf die Kritik hat Robert Wufka reagiert:

Richtig ist, dass wir bislang in Einklang mit den verkehrspolitischen Zielen der Region, des Landkreises und der Bayerwaldgemeinden Projekte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der regionalen Erreichbarkeit umgesetzt haben – und dies mit großem Erfolg.

Diesen Einklang streben wir auch zukünftig an. Aber gerade bei Bundesfernstraßenprojekten, und die B 85 ist ein bedeutender Straßenzug, kommt es nicht nur auf die gemeindliche/kommunale Haltung an, sondern es sind auch gewichtige regionale bis überregionale, also über die Interessenslage einer Gemeinde oder Kommune hinausgehende, Faktoren zu werten und zu berücksichtigen. 

Für diese Gesamtabwägung werden für Straßenbauvorhaben öffentlich-rechtliche Planfeststellungsverfahren, sprich auch Genehmigungsverfahren, durchgeführt, und zwar von einer unabhängigen Stelle. In Niederbayern ist dies die Bezirksregierung in Landshut.

Das in diesem Jahr durchgeführte Ergänzungsverfahren im Rahmen der laufenden Planfeststellung betrifft nur Tekturen, also Planänderungen. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Einwände zu diesen Planänderungen fristgerecht der Planfeststellungsbehörde zugeleitet haben. Diese werden dann dort behandelt. Für diese Bewertung ist das o.g. Planfeststellungsverfahren das genau richtige Instrument.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es aktuell gar nicht um die grundsätzliche Planung an sich geht, sondern lediglich um die zwischenzeitlich nötigen Änderungen („Tektur“). Betroffene und Gemeinden erhalten hierdurch die Möglichkeit, sich zu den Änderungen zu äußern, soweit durch diese Änderungen neue Betroffenheiten entstehen. Nur diese Änderungen sind für die Regierung in dieser Verfahrensphase Thema – und nur hierzu soll die Stadt Viechtach bzw. der Stadtrat als Verwaltungsorgan momentan Stellung nehmen. Natürlich kann und darf ein Stadtrat über alles Mögliche diskutieren, auch wenn er dafür nicht unmittelbar zuständig ist. Doch insoweit geht die derzeit laufende allgemeinpolitische Diskussion im Stadtrat an der Sache und am laufenden Genehmigungsverfahren vorbei. Genehmigungsbehörde ist und bleibt die Regierung.

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Die Erneuerung der Riedbachbrücke ist ein eigenständiges, technisch sehr komplexes Projekt; der Neubau ist zeitlich nicht mit dem Knotenumbau bei Viechtach gekoppelt. Das Talbrückenprojekt wird seit der umfassenden Prüfung des Bauwerks 2015 intensiv vorangetrieben. Anfangs waren wir noch bemüht das alte, sehenswerte Bauwerk zu erhalten. Bei vertieften Untersuchungen der angegriffenen Bausubstanz stellte sich aber leider heraus, dass nur noch ein kompletter Neubau technisch und wirtschaftlich zu vertreten war. Diese umfangreiche Planung hat viel Zeit in Anspruch genommen, zumal der laufende Verkehr auf der Bundesstraße und die Anlieger während der Bauzeit nicht übermäßig beeinträchtigt werden sollen. Im September 2019 haben wir darüber ausführlich im Stadtrat Viechtach informiert und die Stadt auch an der Wahl des Bauwerkes beteiligt.

Die gute Nachricht ist: Die Planung für diesen Ersatzneubau befindet sich nun auf dem Genehmigungsweg. Wie viel Zeit und Mühe eine derartig umfangreiche Brückenplanung in Anspruch nimmt von der Statik über das Wasserrecht bis hin zum Naturschutz, können sich Außenstehende nicht vorstellen. Wer Interesse hat, ist gern eingeladen, sich bei einem Besuch im Amt über diese Arbeit zu informieren und Einblick zu nehmen in die vielen Ordner, die die Planungsunterlagen für die Sanierung der alten Brücke und jetzt für den Ersatzneubau füllen.