Zwei Partner, eine Mission: Sanierung von Ortsdurchfahrt und Kreisverkehr in Spiegelau

Gemeindliche Anlagen und die Fahrbahn der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2132 im Bereich des Kreisverkehrs und des südlichen Ortsendes von Spiegelau werden in den nächsten Wochen saniert. Um die Verkehrsbeeinträchtigungen möglichst gering zu halten, werden zwei Bauabschnitte gebildet. Die Arbeiten beginnen am 13.06.2022 am Kreisverkehr, der dafür voraussichtlich eine Woche voll gesperrt werden muss. Anschließend wird der Abschnitt der Staatsstraße 2132 zwischen dem Kreisverkehr und dem südlichen Ortsende von Spiegelau (Höhe Ortsschild) saniert. Diese Arbeiten werden bis Ende September / Anfang Oktober 2022 dauern. Die jeweiligen Umleitungen sind ausgeschildert.

© Staatliches Bauamt Passau

Um die Sicherheit der Arbeiter sowie der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und für eine qualitativ hochwertige Ausführung zu sorgen, ist für die Dauer der Arbeiten eine Vollsperrung der jeweiligen Abschnitte erforderlich. Die Umleitung ist beschildert.

Im Abschnitt eins, während der Vollsperrung des Kreisverkehrs in Spiegelau, ist dieser aus allen Richtungen nicht befahrbar. Die Umleitung in Richtung Spiegelau bzw. Klingenbrunn ist über Grafenau zur B 85 und von dort weiter über Eppenschlag und die St 2129 beschildert. Die Umleitung in der Gegenrichtung verläuft, von Klingenbrunn kommend, über die Kreisstraßen FRG 25 und FRG 35 vorbei an Saunstein zur B 85, von dort geht es über die B 533 nach Grafenau in Richtung Riedlhütte, Neuschönau und Nationalpark. Spiegelau ist während der Vollsperrung des Kreisverkehrs für Anlieger, aus der jeweiligen Richtung, bis zur Baustelle auf Höhe Kreisverkehr anfahrbar.

Nach der Sanierung des Kreisverkehrs auf der St 2132 ist dieser wieder befahrbar in Richtung Spiegelau-Ortsmitte/Klingenbrunn und Neuschönau/Nationalpark sowie Riedlhütte. Gesperrt ist dann voraussichtlich der Bereich zwischen Kreisverkehr Spiegelau und dem südlichen Ortsende von Spiegelau im Zuge der St 2132.

Die Umleitung für diesen Sperrbereich wird ebenfalls ausgeschildert. Insbesondere für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen, welche nicht Anlieger sind, gilt allerdings dann die gleiche Umleitung wie für die Vollsperrung des Kreisverkehrs.

Auch die Bus-Linien sind von der Umleitung betroffen, insbesondere während der Vollsperrung des Kreisverkehrs an der St 2132. Wir bitten hier die jeweiligen Hinweise zu beachten.

Alle betroffenen Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecken gebeten sowie um besondere Rücksicht auf die Anwohner entlang der Umleitungsstrecken.

Ansprechpartner bei Rückfragen:
Gemeinde Spiegelau
Konrad-Wilsdorf-Straße 5
94518 Spiegelau
08553/96000
poststelle@spiegelau.bayern.de