Regierungspräsident Rainer Haselbeck (rechts) hat Staatsminister Christian Bernreiter (3.v.r.) und dem Leiter des Staatlichen Bauamts Passau, Norbert Sterl (3.v.l.), sowie dem Leiter des Bereichs Straßenbau des Staatlichen Bauamts Passau, Kurt Stümpfl (links), im Beisein von Landrat Bernd Sibler (2.v.r.) und dem Bürgermeister der Gemeinde Auerbach, Gerhard Weber, den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Auerbach überreicht.
Regierungspräsident Rainer Haselbeck (rechts) hat Staatsminister Christian Bernreiter (3.v.r.) und dem Leiter des Staatlichen Bauamts Passau, Norbert Sterl (3.v.l.), sowie dem Leiter des Bereichs Straßenbau des Staatlichen Bauamts Passau, Kurt Stümpfl (links), im Beisein von Landrat Bernd Sibler (2.v.r.) und dem Bürgermeister der Gemeinde Auerbach, Gerhard Weber, den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Auerbach überreicht. © Regierung von Niederbayern

Bau der Ortsumgehung Auerbach im Zuge der B 533 ist genehmigt

Die Regierung von Niederbayern hat eines der wichtigsten Straßenbauprojekte Niederbayerns – den Bau der Ortsumgehung Auerbach im Zuge der B 533 – genehmigt und dem Staatlichen Bauamt Passau die Bauzulassung erteilt. Regierungspräsident Rainer Haselbeck hat Staatsminister Christian Bernreiter und dem Leiter des Staatlichen Bauamts Passau, Norbert Sterl, im Beisein von Landrat Bernd Sibler und dem Bürgermeister der Gemeinde Auerbach, Gerhard Weber, den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Auerbach überreicht.

Regierungspräsident Haselbeck: „Mehr als 80 Prozent der Verkehrsleistung werden in Bayern auf der Straße abgewickelt. Eine gute Straßenanbindung ist gerade in einer Flächenregion wie Niederbayern ein essenzieller Standortfaktor für Lebensqualität und Wirtschaft. Die Stärkung der B 533 als regionale Achse ist daher besonders wichtig und wird Niederbayern weiter voranbringen. Gleichzeitig werden die Menschen in Auerbach im wahrsten Sinne des Wortes durchatmen.“

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Auerbach ist die letzte verbliebene Ortsdurchfahrt zwischen Grafenau und Hengersberg. Und wer den Ort kennt, weiß, wie sehr der Verkehr die Menschen belastet. Ich habe die Umgehung deshalb schon als Landrat angeschoben und freue mich, die Umsetzung nun als Bauminister begleiten zu können.“

Die B 533 ist eine wichtige Verkehrsachse, die die Autobahn A 3 mit der B 85 und der B 12 verbindet. Sie verläuft von der Autobahnanschlussstelle Hengersberg der A 3 in nordöstlicher Richtung durch die Landkreise Deggendorf und Freyung-Grafenau. Die B 533 bindet zahlreiche Ortschaften und Ansiedlungen, insbesondere die Fremdenverkehrsgebiete im Nationalpark Bayerischer Wald um Grafenau, Schönberg und Innernzell an den Donauraum und das überregionale Verkehrsnetz an.

Blick auf Auerbach mit der B 533 im Vordergrund.
© Staatliches Bauamt Passau / Süß

Die nun genehmigte und 1,4 Kilometer lange Umgehung bildet einen Lückenschluss im Ausbau des Gesamtstraßenzuges der B 533 von Hengersberg zur B 85 nach Schönberg und weiter bis nach Grafenau. Sie ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den vordringlichen Bedarf eingestuft.

Die Umgehung beginnt bei Oberauerbach, wo die bestehende B 533 in Richtung Osten verlassen wird, um die Ortschaft Auerbach südöstlich zu umgehen. Die Hengersberger Ohe und das zugehörige Überschwemmungsgebiet werden mit einer Brücke überquert. Die Weiterführung erfolgt in einem Tunnel mit einer Länge von etwa 370 Metern. Beim Ortsteil Kaltenbrunn schließt die Umgehung wieder an die bestehende B 533 an.

Mit dem Bauvorhaben wird die Ortsdurchfahrt von Auerbach deutlich vom Verkehr entlastet und die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität werden erhöht. Auerbach kann damit von mehr als 65 Prozent des Gesamtverkehrs entlastet werden.

Für die mit dem Ausbau verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind landschaftspflegerische Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen.

Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung wird in den nächsten Tagen allen Beteiligten, Behörden und Fachstellen zugesandt und in der Gemeinde Auerbach mit den Planunterlagen zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden dort ortsüblich bekannt gegeben.

>> Der Planfeststellungsbeschluss kann im Anschluss auch auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern.de eingesehen werden.

Quelle: Pressemitteilung Regierung von Niederbayern