PRESSEMITTEILUNG 111/2018

Passau, den 29.10.18

Haselmausquerungshilfe im Bauabschnitt 1 der Ortsumgehung Vilshofen

Die Planung der Ortsumgehung von Vilshofen erfolgte unter Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses und einer vom Bund Naturschutz im Anschluss herbeigeführten Gerichtsentscheidung.

Die Haselmaus ist eine, nach der „Rote Liste gefährdeter Arten“ vom Aussterben gefährdete Spezies und damit nach Europäischem Recht streng geschützt.

Neben einer bislang üblichen, und damit bereits in den Antragsunterlagen vorgesehenen, Unterquerungsmöglichkeit müssen – als Ergebnis einer gerichtlichen Auseinandersetzung des Bund Naturschutz mit dem Planfeststellungsbeschluss – zwei Haselmausüberquerungen errichtet werden. Deren Planung erfolgte, unter der Hinzuziehung namhafter Experten.

Im Nachgang zum Gerichtsentscheid erfolgte die Ausweisung eines Baugebietes durch einen externen Bauträger und es erfolgten entsprechende Rodungsarbeiten, die den nördlichen Teil des Haselmauslebensraumes von ursprünglich ca. 3,5 ha auf ca. 2,00 ha reduziert wurde. Das StBA Passau hat daher – noch vor der Errichtung – Rücksprache mit der Planfeststellungsbehörde gehalten. Die „Höhere Naturschutzbehörde“ ist jedoch nach Prüfung zu dem Schluss gelangt, dass die gerichtlich vom Bund Naturschutz eingeforderte Brücke nach wie vor gebaut werden müsse. Der Grund war u.a., dass durch die, sowohl durch das Staatliche Bauamt, als auch durch den Bauträgers durchgeführten, Ausgleichsmaßnahmen in Summe ca. 3,3 ha Ausgleichsflächen neu geschaffen wurden. Der Lebensraum der Haselmaus wurde somit von ursprünglich ca. 3,5 ha auf ca. 5,3 ha sogar vergrößert.

Es ist jedoch obsolet zu erläutern, dass ein mit Ästen und Zweigen befüllter Stahlkörper alleine nicht funktionstüchtig ist. Daher sieht das Planungskonzept vor, die bestehende Brücke im Frühjahr 2019 mit Büschen und Bäumen zu bepflanzen und so die Verbindung zur bestehenden Vegetation herzustellen. Dies ist auch zeitlich ausreichend, da sich das Tier momentan im Winterschlaf befindet.

Ob und in wie weit die Haselmaus dieses neuartige Bauwerk annehmen wird, soll durch ein Monitoring erforscht werden. Dadurch werden auch die Experten neue Erkenntnisse gewinnen, die sie in künftigen Naturschutzvorhaben einbringen können.

Das Staatliche Bauamt Passau hat alle formaljuristischen und naturschutzfachlichen Belange bei der Planung und Umsetzung dieses Pionierprojekts berücksichtigt.

gez.

Pressestelle
Staatliches Bauamt Passau

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