PRESSEMITTEILUNG 112/2018

Passau, den 05.11.18

Die Haselmausbrücke bei der Ortsumgehung Vilshofen - 10 sachliche Antworten weshalb sie notwendig und richtig ist

Nachdem nun bald zwei Wochen in unterschiedlichen Medien und sozialen Netzwerken "Pro und Contra" zur Haselmausbrücke ausgetauscht wurde, wollen wir die wichtigsten 10 Fragen und Antworten nochmals verständlich und kurz in Erinnerung rufen:

1. Die Ortumgehung Vilshofen durchschneidet an verschiedenen Stellen bestehende Haselmauslebensräume und trennt diese.

2. Nach dem Naturschutz- und Artenschutzgesetz sind diese Trennungen, da sie nicht vermieden werden können, durch geeignete Maßnahmen zu Minimieren oder Auszugleichen.

3. Heute, nach dem Straßenbau und der derzeitigen Errichtung des Wohngebietes durch einen privaten Investor, sind auf beiden Seiten der Straße noch Haselmauslebensräume vorhanden.

4. Diese beidseitigen Lebensräume sind durch wirksame ökologische Maßnahmen zu erhalten und aufzuwerten. Die Haselmausbrücke ist zur Vernetzung  der beiden Seiten daher zwingend notwendig.

5. Bezogen auf die beiden Lebensräume beidseits der Straße steht die Haselmausbrücke an der richtigen Stelle.

6. Mit der Haselmausbrücke betreten wir Neuland. Es gibt kein bisher vergleichbares Projekt als Anschauungsbeispiel. Es entsteht hier somit ein Pilotprojekt das mit den zu gewinnenden Erkenntnissen zum Nutzen für die Natur weiterentwickelt wird.

7. Das Pilotprojekt Haselmausbrücke wird von externen Fachleuten begleitet, die das Staatliche Bauamt in der weiteren Entwicklung unterstützen.

8. Bisher ist nur das Stahl-Gehäuse der Brücke, der Innenraum ausgefüllt mit Astwerk, errichtet. Die Gehölzpflanzungen um die Brücke erfolgen noch in diesem Winter.

9. Da die Maus erst im Frühjahr wieder aktiv ist, ist dies nicht schädlich. Mit den neuen Gehölzpflanzungen kann die Maus durch Klettern und Springen die Brücke erreichen und die Straße sicher überqueren.

10. Das Bauwerk kostet rund 100.000 Euro, das sind etwa 0,25 % der Gesamtkosten des Straßenbaus. Ein aus unserer, bauamtlicher Sicht, gesetzlich notwendiger Beitrag zum Erhalt des nach Artenschutzrecht hoch geschützten Tieres.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Homepage www.vilshofen-atmet-auf.de.

gez.

Pressestelle
Staatliches Bauamt Passau

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