PRESSEMITTEILUNG 33/2018

Passau, den 09.05.18

St 2110 / St 2116: Kreuzungsumbau bei Rotthalmünster

St 2110 zwischen PA 63 und B 12 bei Kirchham/TuttingsowieSt 2116 zwischen Rotthalmünster und Einmündung St 2110von 17.05.2018 bis voraussichtlich 17.08.2018gesperrt

Das Staatliche Bauamt Passau führt seit dem 19.03.2018 im Bereich der Staatsstraßen St 2110 und St 2116 Umbauabreiten im Kreuzungsbereich östlich von Rotthalmünster durch. Hierbei erfolgen die Straßenbauarbeiten teils unter Vollsperrung.

Derzeit laufen die Arbeiten auf Hochtouren. Bereits seit Mitte März ist die St 2110 aus Richtung Bad Griesbach kommend zwischen der Einmündung der PA 63 und der Passauer Straße für den Verkehr gesperrt.

Nun soll auch der restliche Kreuzungsbereich in Angriff genommen werden.

Anders als erwartet können diese Arbeiten – aufgrund bester Witterungsbedingungen – bereits ab Mitte Mai durchgeführt werden. Hierzu ist es erforderlich alle Äste des Knotenpunktes der Staatsstraße 2110 und der Staatsstraße 2116 zu sperren, um einen zügigen Bauablauf und eine termingerechte Fertigstellung der Maßnahme zu gewährleisten.

Genau betroffen ist hierbei die Passauer Straße (St 2110 / St 2116) zwischen Rotthalmünster und Kirchham, welche ab 17.05.2018 für den Verkehr komplett gesperrt wird. Der Nördliche Ast aus Richtung Bad Griesbach bleibt wie die Wochen zuvor ebenfalls nicht befahrbar.

Während der Sperrzeit ist der Markt Rotthalmünster aus Richtung Bad Griesbach über St2116 und St2110 Griesbacher Straße befahrbar.

Aus Richtung Passau wird der Verkehr bereits auf der B12 bei Rottau über die B388 umgeleitet. Der PkW-Verkehr kann aus München kommend bereits bei Malching über die dortige St2116 nach Rotthalmünster.

Für diejenigen die aus Österreich auf der St2117 fahren wird man großräumig bei Tutting über die B12 und die B388 nach Rotthalmünster geleitet.

Für den Schwerlastverkehr sind diese Strecken jedoch nur für Anlieger frei und auch nur bis Rotthalmünster, da der Markt tonnagebeschränkt ist und somit vom Durchgangsverkehr für LKWs gesperrt ist.

Die Arbeiten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Verkehrsführung und des Verkehrsflusses erforderlich. Damit ein zügiger Bauablauf gewährleistet werden kann und um die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, wird der Großteil der Arbeiten  im Schutz einer Vollsperrung ausgeführt.

Das Staatliche Bauamt Passau bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke. Damit können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.


Abschnitte der Vollsperrung:

Abschnitte der Vollsperrung
Abschnitte der Vollsperrung © StBA Passau

Umleitungsstrecke:

Umleitungsstrecke
Umleitungsstrecke © StBA Passau