PRESSEMITTEILUNG 70/2018

Passau, den 03.08.18

Verkehrsschauen zur stetigen Verbesserung der Sicherheit auf unseren Straßen

Regelmäßig ist mittlerweile den Medien und insbesondere den Internetforen zu entnehmen, dass sich besorgte Bürger und Bürgerinitiativen für viele Dinge einsetzen. Diesem Engagement kann man in einer Demokratie viel Positives abgewinnen, aber es gerät dadurch auch gerne in Vergessenheit, dass es für bestimmte Themenbereiche Experten gibt. Eine dieser oft unbeachteten Gruppen ist das Gremium der Verkehrsschau.

Es ist eine Pflichtaufgabe der Verkehrsbehörden, dass sie die Straßen in ihrer Zuständigkeit regelmäßig im Rahmen von Verkehrsschauen überprüfen. An der Verkehrsschau müssen sich die Straßenbaubehörden und die Polizei beteiligen – die Leitung obliegt den Verkehrsbehörden. Hierbei sind allen Beteiligten stets darum bemüht, einvernehmliche und rechtlich stichhaltige Ergebnisse zu erarbeiten.

Es gibt turnusmäßige Verkehrsschauen, aber auch anlassbezogene Verkehrsschauen – die nicht selten von Dritten angestoßen werden. Selbstverständlich ist die Durchführung grundsätzlich von den Personalressourcen der Fachstellen abhängig. Im Focus steht dabei stets die Verkehrssicherheit. Die Verkehrsschauen finden regelmäßig tagsüber, aber auch nachts statt – denn nachts hat das Straßenumfeld häufig ein völlig anderes Gesicht.

Die Themenbereiche sind vielfältig: sie reichen vom  Anbringen, aber auch vom Beseitigen (z.B. Aktion: „Licht in den Schilderwald“) der Beschilderung gemäß Straßenverkehrsordnung bis hin zur Überprüfung des Seitenraums inklusive der Sichtfelder. Auch die Markierung und die wegweisende Beschilderung werden regelmäßig überprüft. Ein besonderes Augenmerk wird stets auch auf die Führung von Fußgängern und Radfahrern gelegt. Barrierefreiheit ist ebenso ein Thema, wie der sichere Schulweg oder die Lage der ÖPNV-Haltestellen. Auch die Touristische Hinweisbeschilderung fällt in den Aufgabenbereich der Verkehrsschau und sogar eigene Bahnverkehrsschauen werden durchgeführt.

Leider werden die Diskussionen in der Öffentlichkeit dabei vermehrt unsachlich geführt. Der geforderten Geschwindigkeitsbegrenzung wird oft mit allgemeingültigen Aussagen wie „muss denn erst was passieren“ Nachdruck verliehen. Im Gegenzug wird der Polizei im Zuge der dann notwendigen Überwachung gerne „Abzocke“ vorgeworfen, denn schließlich gilt „freie Fahrt für freie Bürger“.  

Bei aller Diskussion, die vielerorts geführt wird, wird dabei oft vergessen, dass die Mitglieder der Verkehrsschau mehr mitbringen müssen, als den gerne zitierten „gesunden Menschenverstand“:
StVO, VwV-StVO, MA-StB, VzKat, RWB, RWBA, WSchuZR, RUB, BOStrab, EAÖ, ESAB, ERA, M DV, M LV, M QVS, M WBF, R-FGÜ, RAA, RAL, RASt, RABT, RMS, RSA, RtB, RiLSA, RPS, ZTV M, HAV etc. sind nur eine bescheidene Auswahl an Verordnungen, Richtlinien und anerkannten Merkblättern, die die Mitglieder der Verkehrsschau beherrschen und vor Ort anwenden müssen.

Es handelt sich somit stets um gut ausgebildete Fachleute, die sich ihr Wissen bereits während der Ausbildung erarbeiten, dann über etliche Schulungen und Fortbildungen auffrischen bzw. vertiefen und nicht zuletzt durch ihre Berufserfahrung gefestigt haben.

Häufig unbekannt ist die Tatsache, dass die Experten der Verkehrsschau auch Mitglieder der Unfallkommissionen und der erweiterten Wildunfallkommissionen sind. Diesen Unfallkommissionen ist mitunter der signifikante Rückgang der Getöteten und Schwerverletzten auf Bayerns Straßen in den letzten Jahrzehnten zu verdanken, über den das Bayerische Staatsministerium des Inneren alljährlich berichtet – denn Straßen sollen selbsterklärend und fehlerverzeihend sein, da bekanntermaßen sichere Straßen eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Verkehrsablauf sind.

Gerne greifen die jeweils zuständigen Verkehrsschauen die Anregungen von Bürgern und Bürgerinitiativen auf und prüfen diese vor Ort. Dabei sollte aber jedem Antragsteller – spätestens nach diesem Artikel – bewusst sein, dass es sich um ein unabhängiges Expertengremium handelt, das stets die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer als oberstes Ziel hat und sich bei seiner Arbeit von außen nicht beeinflussen lässt.  

 

gez.
Pressestelle
Staatliches Bauamt Passau