PRESSEMITTEILUNG 65/2019

Passau, den 17.05.19

Asphalteinbau auf der St 2125 im Bereich der Ortsdurchfahrt Kirchroth

Am Montag, den 20.05.2019 beginnen die Asphaltierungsarbeiten auf der Staatsstraße 2125 zwischen Kirchroth und Oberzeitldorn (Lkr. Straubing-Bogen). Hierfür wird die Staatsstraße 2125 abschnittsweise voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt weiterhin über die Ortschaften Saulburg – Obermiethnach – Hofdorf im Zug der Staatsstraße 2148 und der Kreisstraße 28.

Am Abend des 20.05.2019 tritt die 4. Bauphase in Kraft. Die 4. Bauphase umfasst drei abschnittsweise Vollsperrungen. Die Abschnitte sind unterteilt in Ortsdurchfahrt Oberzeitldorn bis ca. Ortseingang Kirchroth – Hundsschweif (1. Abschnitt), Ortseingang Kirchroth bis Kreuzung „Regensburger Straße“ / „Dekan-Seitz-Straße“ mit einem Teilabschnitt der SR 16 beginnend ab der Kreuzung „Erlenstraße“ / „Bernauer Straße“ bis zum Überführungsbauwerk der Kößnach (2. Abschnitt) und die komplette Ortsdurchfahrt Kirchroth von der Ortseinfahrt St 2148 / „Bernauer Straße“ beim Netto-Markt bis zur Ortsausfahrt „Dekan-Seitz-Straße“ / St 2148 bei der Freiwilligen Feuerwehr Kirchroth (3. Abschnitt).

Die vorbereitenden Arbeiten und die damit verbundene Vollsperrung des 1. Abschnittes beginnt am 20.05.2019 um ca. 20:00 Uhr. Hier wird auf die bereits gefräste Fläche ein Haftkleber aufgetragen, der mindestens 3 Stunden zum Trocknen benötigt. In der Trocknungszeit ist ein Befahren oder Betreten der Flächen des 1. Abschnittes zu vermeiden, da bei Nichtbeachtung mit Verschmutzungen bzw. Beschädigungen von privaten Zufahrtsbereichen, Wohnflächen oder Autos gerechnet werden muss. Der Asphalteinbau des 1. Abschnittes ist für den 21.05.2019 ab ca. 07:00 Uhr geplant, wobei von der Ortsdurchfahrt Oberzeitldorn in Richtung Ortseingang Kirchroth – Hundsschweif asphaltiert wird.

Am 21.05.2019 um ca. 20:00 Uhr beginnen die vorbereitenden Arbeiten und die damit verbundene Vollsperrung des 2. Abschnittes. Hier wird auch auf die bereits gefräste Fläche ein Haftkleber aufgetragen. Es gelten somit dieselben Hinweise, wie im 1. Abschnitt. Der Asphalteinbau des 2. Abschnittes ist für den 22.05.2019 ab ca. 07:00 Uhr geplant, wobei vom Ortseingang Kirchroth – Hundsschweif in Richtung Kreuzung „Regensburger Straße“ / „Dekan-Seitz-Straße“ asphaltiert wird. Im Anschluss wird der Asphalt im Bereich der SR 16 „Erlenstraße“ eingebaut.

Abschließend werden am 22.05.2019 um ca. 19:00 Uhr die vorbereitenden Arbeiten und die damit verbundene Vollsperrung des 3. Abschnittes durchgeführt. Dabei umfassen die vorbereitenden Arbeiten nicht nur das Auftragen eines Haftklebers auf die gefräste Fläche, sondern auch das Auslegen von Asphaltarmierung im Bereich des Überführungsbauwerkes der Kößnach bis zum Netto-Markt auf der „Bernauer Straße“. Es gelten auch hier die Hinweise des 1. und 2. Abschnittes. Die Asphaltierung des 3. Abschnittes ist für den 23.05.2019 ab ca. 7:00 Uhr geplant, wobei von der Ortseinfahrt St 2148 / „Bernauer Straße“ beim Netto-Markt in Richtung Ortszentrum bzw. zur Ortsausfahrt „Dekan-Seitz-Straße“ / St 2148 eingebaut wird.

Der Anliegerverkehr der Ortsdurchfahrten Oberzeitldorn und Kirchroth ist im Zeitraum vom 20.05.19 bis zum 24.05.19 in Abhängigkeit der vorher genannten Abschnitte nur stark eingeschränkt möglich.

Die Umleitung erfolgt weiterhin ohne einen nennenswerten Umweg über die gut ausgebautete Staatsstraße 2148 bzw. die Kreisstraße 28, die über die Ortschaften Saulburg, Krumbach, Obermiethnach, Leiten, Pillnach und Hofdorf führen.

Das Staatliche Bauamt Passau bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke. Damit können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.

gez.

Pressestelle
Staatliches Bauamt Passau