PRESSEMITTEILUNG 57/2020

Passau, den 30.04.20

Müllablagerung an den Straßen: Ärgerlich und teuer

Manche Menschen haben offenbar keine Skrupel, ihren Müll auf Kosten anderer und auf Kosten der Umwelt einfach in der Landschaft zu entsorgen: Immer wieder finden sich entlang der Straßen illegale Müllablagerungen. Erst kürzlich wurden an der B 11 bei Grafling größere Mengen Bauschutt sowie Eternitplatten entdeckt. Waschmaschinen, Fernseher und Küchenmaschinen, Bauschutt sowie Möbel wurden entlang der B 533 bei Rohrstetten abgeladen.

Für das Staatliche Bauamt Passau ist das ein großes Ärgernis: Die Mitarbeiter der Straßenmeistereien müssen den Müll einsammeln und entsorgen. Das bindet Arbeitszeit, die eigentlich für wichtigere Aufgaben benötigt würde. Oft ist die Entsorgung des illegalen Mülls mit zusätzlichen Kosten verbunden – wird der Verursacher nicht gefunden, trägt diese letztlich der Steuerzahler.

Ein Beispiel dafür sind größere Mengen Eternitplatten, die kürzlich ebenfalls an der B 533 und an der B 11 gefunden wurden. Die asbesthaltigen Zementfaserplatten dürfen aus Gründen des Arbeitsschutzes nur mit geeigneter Schutzausstattung aufgesammelt werden. Diese Ausstattung ist in den Straßenmeistereien nicht vorhanden, darum musste eine Entsorgungsfirma beauftragt werden, um die Platten einzusammeln und abzutransportieren. Die Kosten dafür liegen bei rund 800 Euro. Wenn der Eigentümer das Material zuhause in Packsäcke verpackt und ordnungsgemäß zum Entsorger gebracht hätte, müsste er dafür nur etwa ein Drittel bezahlen.

Elektroschrott kann kostenlos am Recyclinghof abgegeben werden. Da ist es noch unverständlicher, dass jemand das Risiko eingeht, bei der Ablagerung erwischt zu werden. Die Suche nach den Verursachern ist zwar mühselig, dennoch wird beim Einsammeln nach Adressen oder anderen Hinweisen auf den Täter gesucht. Lässt sich der Müll zurückverfolgen, folgt eine Anzeige bei der Polizei. Auf Grundlage des „Bußgeldkatalogs Umweltschutz“ wird ein Bußgeld festgesetzt, dessen Höhe sich nach Art und Menge des abgelagerten Abfalls richtet zuzüglich der Verwaltungsgebühren plus der angefallenen Entsorgungskosten. Handelt es sich um gefährlichen Abfall (Sondermüll), wird die Ablagerung sogar strafrechtlich relevant und zieht Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich.


gez.

Sabine Süß
Pressesprecherin
Staatliches Bauamt Passau